Jugendflamme

Informationen zum Download (Deutsche Jugendfeuerwehr) ganz unten auf dieser Seite

Die Jugendflamme der dt. Jugendfeuerwehr kann man in drei Stufen ablegen. In Bayern ist man ab 12 Jahren Teilnahmeberechtigt – letztmalig in dem Jahr, in dem man 18 wird.

Die Stufe eins kann der örtliche Jugendwart selbst abnehmen. Die Stufe zwei muß der Kreisjugendwart abnehmen. Die Stufe drei muß ein Abnahmeberechtigter der DJF abnehmen. Für die Stufe drei ist die Deutsche Jugendleistungsspange Voraussetzung.

Es sind Aufgaben aus dem feuerwehrtechnischem Bereich zu lösen ebenso wie aus dem Bereich Erste Hilfe und eine Aufgabe aus dem sportlichen, kulturellem, kreativem, musikalischem oder sozialem Bereich. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine Anstecknadel mit einer, zwei oder drei aufleuchtenden Flammen.

Informationen zur Abnahme der Jugendflammen

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Die Bundesländer können die Bedingungen im Rahmen der Vorgabe variieren und das Abzeichen mit dem Namen des Bundeslandes versehen.

Dieses Programm bietet eine Möglichkeit, Jugendlichen ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert zu gestalten. Es ist somit zugleich Leitfaden für die Jugendfeuerwehrangehörigen und Hilfestellung für die Verantwortlichen.

In mehreren auf das jeweilige Alter und den Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden Jugendliche an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt. Die Leistungsspange der DJF ist Teil dieses Programms.Der Erwerb der Jugendflamme der jeweiligen Stufe wird mit einem Stempel im DJF-Mitgliedsausweis bestätigt und beinhaltet: Die Jugendflamme wird auf der linken Brusttasche getragen. Mitglieder der Feuerwehr, die die Jugendflamme erworben haben, tragen sie auf der linken Brusttasche am Dienstanzug der Feuerwehr. Sie besteht aus drei verschiedenen Abzeichen gleicher Form mit unterschiedlichen Flammenfarben. Es darf nur die höherwertige Jugendflamme getragen werden.

Stufe I

Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart. Folgende Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen:

  • Zusammensetzung des Notrufes: Wer? Wo? Was? Wie? Wie viel? Ruf 112 Durchführung als praktisches Beispiel.
  • Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen.
  • Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben.
  • Aufgabenauswahl aus:
    – sportlichem
    – kulturellem, musikalischem, kreativem,
    – sozialem
    – ökologischem Bereich.

Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im “Dienstbuch für die Feuerwehren Bayerns” und/oder des DJF-Mitgliedsausweis durch den Jugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe I (gelb, grau, grau).

Stufe II

Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich), Abnahme auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreis-JFW oder FBL Wettbewerbe (z.B. während eines Kreiszeltlagers oder eines Jugendleistungsmarsches). Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:

  • Feuerwehrwissen: Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde.
  • Technik in der Jugendfeuerwehr: Lösung von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik
  • Sport & Spiel: In diesem Bereich soll sowohl der sportliche als auch der spielerische Charakter zum Tragen kommen. Dieses kann sowohl mit einer gemeinsamen Veranstaltung als auch mit einzelnen Übungen erreicht werden. Denkbar sind: Dorfrallye, Olympiade z.B. während eines Zeltlagers oder einer Kreisveranstaltung mit sportlich-spielerischem Charakter. Sportliche und spielerische Elemente stehen zur Auswahl. Davon muss je eine Disziplin ausgewählt werden.

Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im “Dienstbuch für die Feuerwehren Bayerns” und/oder des DJF-Mitgliedsausweis Kreis-JFW / FBL Wettbewerbe und Verleihung der Jugendflamme Stufe II (gelb, grau, orange).

Stufe III

Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich), Die Abnahme erfolgt auf Kreisebene durch den Kreis-JFW / FBL Wettbewerbe / Abnahmeberechtigte der DJF.
Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:

 

  • Feuerwehrtechnik: Der Bewerber oder die Mannschaft muss entsprechende Aufgaben aus dem Bereich Feuerwehrtechnik lösen
  • Erste Hilfe: Der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs muss von jedem Bewerber vorgelegt werden. Der Bewerber oder die Mannschaft bekommt eine Situation gestellt, die dem Wissensstand des Erste-Hilfe-Kurses entsprechen soll und gelöst werden muss.
  • Themenarbeit (Einzel- oder Mannschaftsleistung): der Nachweis muss öffentlichkeitswirksam präsentiert werden, zum Beispiel durch eine Bildwand (Gestaltung beliebig), Zeichnungen, Bilder, Zeitungsberichte oder eine geeignete Demonstration (z.B. kleines Theaterstück mit der JF-Gruppe). Ein Wahlthema aus der Anlage 3 ist erforderlich.
  • Leistungsspange der DJF: Der Nachweis über eine erfolgreiche Leistungsspangenabnahme der einzelnen Bewerber muss vorgelegt werden.

Die Erfüllung der Aufgaben führt zur dritten Eintragung im “Dienstbuch für die Feuerwehren Bayerns” und/oder des DJF-Mitgliedsausweis durch den Kreis-JFW / FBL Wettbewerbe / Abnahmeberechtigte der DJF und Verleihung der Jugendflamme Stufe III (gelb, rot, orange).

Jugendflamme Informationen
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Jugendflamme Informationen Anlagen
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